Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen

8. Besondere Bestimmungen für Werkverträge, Wartungs- und Reparaturarbeiten

Führt Grove Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

8.1 Die von Grove durchgeführten  Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste.
Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend der jeweiligen Preislisten von Grove  zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten der Mitarbeiter von Grove gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.

8.2. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:
8.2.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in den Geschäftsräumen von Grove, sofern nichts anderes vereinbart ist. Grove wird dem Kunden nach eigener Wahl fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei Grove bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang der Rechnung von Grove den Auftragsgegenstand bei Grove abholt und dabei abnimmt.
8.2.2 Abnahmeprüfung:
Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch Grove die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.
8.2.3    Abnahmeerklärung:
Entspricht die Leistung von Grove den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.
8.2.4    Abnahmefiktion:
Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch Grove die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit an Grove auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.
8.2.5    Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.
8.2.6     Mängelbeseitigung:
Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Grove wird diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

© 2018 NOC Grove GmbH & CO. KG