Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen

7. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

7.1 Kommt Grove mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft Grove bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, wird Grove dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

7.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

7.3 Grove ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten:
7.3.1 Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Grove und dem Kunden handelt.
7.3.2 Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.
7.3.3 Wenn die unter Groves Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn Grove das Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
7.3.4 Grove kann weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für Grove die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch Grove zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).
7.3.5 Grove ist schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
7.3.6 Im Übrigen bestimmt sich das Rücktrittsrecht von Grove und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

© 2018 NOC Grove GmbH & CO. KG